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Für die Ehescheidung genügt es, wenn im gerichtlichen Scheidungstermin die Ehegatten „mehr als ein Jahr“ getrennt leben. Das genaue Datum ist allerdings beim Zugewinnausgleich relevant. Ohne Nennung des genauen Tags der Trennung (Stichtag) kann der Auskunftsantrag zum Trennungszeitpunkt nicht schlüssig begründet werden. Erst ab dem offiziellen Trennungstag kann „verschleudertes“ Geld beim Zugewinnausgleich fiktiv hinzugerechnet [...]
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