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Die Rechtsfolgen einer Trennung sind vielfältig: Anspruch auf Getrenntlebensunterhalt nach § 1361 BGB Anspruch auf Minderjährigenunterhalt nach § 1612a BGB oder Ansprüche auf Unterhaltsvorschuss nach dem UVG Anspruch auf Auskunft über das Trennungsvermögen nach § 1379 Abs. 2 BGB Sorgerechtsregelung nach § 1671 BGB Alleinentscheidungsbefugnis in Alltagsangelegenheiten der Kinder nach § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB Anspruch auf Regelung der Rechte an den Haushaltsgegenständen nach § 1361a BGB und an der Ehewohnung nach § 1361b BGB (Trennungsabsicht genügt hierfür) Eigentumsvermutung des § 1362 BGB zugunsten von Gläubigern endet Schlüsselgewalt des § 1357 BGB endet. Mehr dazu in Kapitel [...]
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