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Wer seinen ersten Wohnsitz ummeldet, wird gefragt, seit wann er umgezogen ist. Das dann angegebene Datum gelangt automatisch zur Kenntnis der Finanzbehörde. Es ist dort für verschiedene Ansprüche relevant: Eigenheimzulage wird gewährt für jedes Kalenderjahr, in dem der Berechtigte am 01.01. das Objekt selbstgenutzt hat (das letzte Jahr, in dem die inzwischen abgeschaffte Eigenheimzulage noch ausgezahlt wurde, war 2012). Steuerliche Zusammenveranlagung ist möglich für jedes Kalenderjahr, in dem die Ehegatten (mehr als nur den ersten Werktag des neuen Jahres) zusammengelebt haben. Spekulationssteuer kann entstehen, wenn eine Immobilie, die weniger als zehn Jahre im Eigentum des Ehegatten war, mit Gewinn weiterveräußert wird und der jeweilige Ehegatte nicht in diesem Jahr noch selbst im Haus gewohnt hatte. Das bedeutet: Ob eine Ummeldung zum 01.03 oder 01.09. eines Jahres geschieht, hat für diese Gesichtspunkte keine Auswirkungen. Ob aber zum Dezember des Vorjahres oder zum [...]
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