OLG Saarbrücken: Unterhaltsrechtliche Leitlinien (Stand: 01.01.2010)
Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die ab 01.01.2010 geltende Düsseldorfer Tabelle in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen.
Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt – wie zuletzt –
1. |
gegenüber minderjährigen Kindern und gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres,
|
||||||||
2. |
gegenüber anderen volljährigen Kindern generell 1.100 €, |
||||||||
3. |
gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Ehegatten unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig 1.000 €, |
||||||||
4. |
gegenüber Eltern mindestens 1.400 €, |
||||||||
5. |
gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig 1.000 €. |
© 2024 Deubner Recht & Steuern
|