Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Nur für Altverfahren (dazu) (>Neues Recht: die §§ 606 bis 661 ZPO werden aufgehoben, Art.29 Nr.15 FGG-RG) (>Konkurrenz mit isolierten Verfahren / >Scheinfolgesachen / >Wirkung des Verbunds) (>Vorrangige Regeln bei Auslandsbezug? / >Verbund in Trennungsverfahren?) 2.b. Im Lebenspartnerschaftsverfahren / 3. Letzter Zeitpunkt/ Form 1. Woraus besteht ein "Verbund"? a. Gesetzeslage: "Soweit in Familiensachen .. eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu treffen ist .., ist hierüber gleichzeitig und zusammen mit der Scheidungssache zu verhandeln und, sofern dem Scheidungsantrag stattgegeben wird, zu entscheiden (Folgesachen)" (§ 623 I 1 ZPO). b. Bedeutung: Ein Verbund nach § 623 ZPO (-->Wirkung) besteht zwischen: 1) Einem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsverfahren (Hauptakten) wegen a) Scheidung (nur ein Antrag nach den Vorschriften des § 622 ZPO, nicht andere Ehesachen) bzw. b) Aufhebung der Lebenspartnerschaft (Antrag nach § 661 I Nr.1, [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen