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Bei Aufhebung der Lebenspartnerschaft: Analog. (Abtrennung echter Folgesachen: >Neuverfahren ab 1.9.2009 / >Früher) 1. Familiensache, die lediglich nicht in den Verbund gehört: (>Wann ist sie keine Folgesache?) a. Fehlerhafte Einreichung: Eine fälschlich zum Verbund eingereichte Familiensache wird abgetrennt (§ 145 ZPO >Text) und als isoliertes Verfahren fortgeführt, BGH DRsp 1997/4300 = FamRZ 1997,811 = NJW 1997,2176, BGH DRsp 2004/17437 = FamRZ 2004,1952 (1958), OLG Brandenburg DRsp 2013/20030 = NJW 2013,3794 = FamRZ 2014,597. Die Abtrennung kann in der Beschwerde nachgeholt werden, wobei die Sache auf Antrag zurückzuverweisen ist, OLG Koblenz DRsp 2021/18929 = FamRZ 2021,1306 /2. b. Veränderung: Eine Folgesache Gü verliert ihre Eigenschaft als Folgesache, wenn die Zugewinngemeinschaft nach § 1386 BGB (dazu) aufgehoben wird; sie wird zur Nichtfolgesache; diese ist zwingend aus dem Verbund abzutrennen und als isolierte Familiensache fortzuführen, AG Reinbek [...]
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