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Altes Recht (Altmandate bis 30.6.2004) Nur in am 1.7.2004 bereits bestehenden Altmandaten (§ 61 RVG >Text): 1. § 31 I Nr.3 BRAGO enthält 2 Alternativen: Der Anwalt erhält eine volle Gebühr "für die Vertretung a) im Beweisaufnahmeverfahren oder b) bei der Anhörung oder Vernehmung einer Partei nach § 613 ZPO" (dazu). Ob auch die Anhörung zu Kindern eine Gebühr auslöst, ist streitig (dazu). 2. Liegt ein "Beweisaufnahmeverfahren" vor? a. Wann beginnt es? Nicht erst mit der tatsächlichen Beweiserhebung, sondern schon ab deren Anordnung. Eine prozessleitende Ladung ohne gleichzeitigen oder vorherigen Beweisbeschluss genügt aber nicht, OLG Köln FamRZ 2001,1391 LS = DRsp 2001/7698. Eine Beweisgebühr entsteht auch ohne Beweisbeschluss nachträglich, wenn die Anhörung nach § 141 ZPO (dazu) als Beweis verwertet wird, OLG Düsseldorf NJW-RR 2002,133 = DRsp 2002/3882 (str.). (Bei Anhörung nach § 613 ZPO: -->Dazu). b. Fälle: Beweisverfahren? (a) [...]
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