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(>Teil 7 VV-RVG im Kontext) 2. Kopierkosten? 1. Welche Auslagen können zu erstatten sein? a. Grundsatz: Die allgemeinen Geschäftskosten werden mit den Gebühren abgegolten (Vorbemerkung 7 (1) S.1 VV-RVG >Text, § 15 I RVG >Text). Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz nach §§ 675 (Text), 670 (Text) BGB ist jedoch möglich, soweit nicht VV-RVG 7000 ff gelten (Vorbemerkung 7 (1) S.2 VV-RVG >Text). Nummer 7000 regelt Fälle einer ausnahmsweisen Erstattungsfähigkeit von allgemeinen Geschäftskosten von Anwälten, BVerfG DRsp 2023/14914 = NJW 2023,3571. b. Fälle nach den Gebührenvorschriften: (a) Post- und Telekommunikationsgebühren: In konkret entstandener Höhe (VV-RVG 7001 >Text). Stattdessen kann nach Wahl eine Pauschale angesetzt werden, Franz/Dardat NJW 2018,11. Diese beträgt 20% der gesetzlichen Gebühren, maximal 20 € (VV-RVG 7002 >Text). Der Mindestbetrag ist 3 € (arg. § 13 II RVG >Text), Schneider AGS 2005,325. Die Pauschale setzt nur eine [...]
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