Verfahrenskostenvorschuss (VKV/ PKV):
Relevanz bei VKH (Anspruch als Vermögen?):
>Dazu
Verfahrensfragen zum VKV:
>Dazu (Altverfahren bis 1.9.2009: >Dazu) (>Verfahrenswert)
Wer hat gegen wen einen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss?
-Dem Grunde nach:
-Ehegatten/ Lebenspartner gegeneinander (Grundsätze) (>Nach Scheidung)
-Nicht miteinander verheiratete Eltern gegeneinander
-Minderjähriges Kind gegen:
-(Mutmaßliche) Eltern im Abstammungsprozess
-Volljähriges Kind gegen Eltern: >Dazu
-Eltern gegen Kind: Nein, OLG München DRsp 1998/14804 LS = FamRZ 1993,821,
Zöller[30.] 115 ZPO R.67d; jedenfalls nicht für einen Insolvenzantrag, LG Duisburg NJW 2004,299.
-Bei Rechtsnachfolge: Der Anspruch auf PKV geht nicht über, vgl. Zöller[26.] 621f
ZPO R.8
-Bei Auslandsbezug: >Dazu
-In welcher Höhe? >Dazu
-Erfüllbar durch Darlehensangebot? Nein, OLG Frankfurt DRsp 2013/25395
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Nachdem ein Vorschuss gezahlt wurde: