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(>Anspruch auf Vorschuss? / >Was ist hier darzulegen?) 2. Ist die Partei nach Rückabtretung bedürftig? 1. Ist die Partei trotz eines Anspruchs auf Prozesskostenvorschuss (PKV/ VKV) bedürftig? a. Ist der VKV-Anspruch vorrangig zu realisieren? (a) Grundsatz: "Vermögen" ist auch ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (dazu), so dass dieser der PKH gemäß § 115 III (II) ZPO (Text) vorgeht, OLG Köln DRsp 1999/3861 = FamRZ 1999,853, OLG Nürnberg DRsp 2000/7662 = FamRZ 2001,233, BGH DRsp 2004/14228 = FamRZ 2004,1633, LSG Mainz DRsp 2011/12460 = FamRZ 2011,1969. Ob ein Anspruch auf VKV besteht, ist nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben zu beurteilen (s.u.), OLG Frankfurt DRsp 2013/24320, OLG Bremen DRsp 2020/18493 = FamRZ 2021,614. Da der Vorschuss zweckgebunden ist, unterliegt er nicht der Grenze für Schonvermögen (dazu), OLG Koblenz DRsp 2013/19452 = FamRZ 2014,846. Dem Antragsgegner im Scheidungsverfahren kann ein Antrag auf VKV zuzumuten sein, OLG Brandenburg [...]
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