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(>Grundlagen des Bestimmungsrechts) 3. Wenn kein Elternteil sorgeberechtigt ist 1. Bei gemeinsamer Sorge: a. Wer ist berechtigt? Das Recht steht beiden Eltern gemeinsam zu; eine einseitige Bestimmung ist nicht wirksam, BGH DRsp 2017/3203 = NJW 2017,1108 = FamRZ 2017,611 [13]. Bei Trennung ist unerheblich, in wessen Haushalt das Kind aufgenommen ist, allerdings kann Naturalunterhalt nur von demjenigen Elternteil bestimmt werden, in dessen Obhut (dazu) sich das Kind befindet, OLG Stuttgart DRsp 1994/13423 LS = FamRZ 1991,595, BGH DRsp 1993/890 = FamRZ 1992,426 = NJW 1992,974. b. Wenn sich die Berechtigten nicht einigen können: Bei Divergenzen entscheidet notfalls das Gericht (dazu), BGH DRsp 1994/4670 LS = FamRZ 1983,892 = NJW 1983,2200. Wer für sich allein ein Bestimmungsrecht in Anspruch nimmt, muss den gesamten Unterhalt anbieten und dazu auch leistungsfähig sein, AG Büdingen FamRZ 2018,502 LS. c. Wenn sie widersprechende Bestimmungen treffen: Dann sind diese gegenüber dem [...]
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