Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Wer wäre Inhaber des Bestimmungsrechts? / >Wäre eine Bestimmung wirksam?) (>§ 1612 im Kontext) 2. Besteht ein Wahlrecht von G? 1. Kann S die Art des zu gewährenden Unterhalts bestimmen? a. Beim Verwandtenunterhalt generell: (a) Kann S bestimmen? (aa) Gesetzeslage: "Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen" (§ 1612 I 2 BGB). (ab) Bedeutung: S kann bei Vorliegen besonderer Gründe eine Unterhaltsleistung anders als durch Geldrente (dazu) wählen ("Schuldnerprivileg"). (b) Welche anderweitige Leistung wäre zulässig? Alles, was den Bedarf deckt; insbesondere Naturalleistungen, Palandt[75.] 1612 R.5. S kann z.B. den Krankenvorsorge-Unterhalt durch Mitversicherung erbringen, OLG Düsseldorf DRsp 1995/1495 LS = FamRZ 1992,981. Ein Taschengeld ist Teil des Naturalunterhalts, BGH DRsp 1994/5093 = FamRZ 1981,250 = NJW 1981,574. (c) Prozessuales: Wenn G [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen