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Nur für Altverfahren (dazu) (-->Neues Recht) (-->Typischer Ablauf / -->FGG-Verfahren) 3. Aufklärung / 4. Bei Säumnis / 5. Bei Anerkenntnis / 6. Todesfälle im ZPO-Verfahren 1. Ist ein Rechtsanwalt erforderlich? a. Besteht Anwaltszwang (dazu)? Nur vor den Gerichten des höheren Rechtszugs (§ 78 II 1 Nr.2 ZPO). b. Hat er eine Vollmacht vorzulegen? § 609 ZPO (dazu) gilt i.V.m. § 640 I ZPO. c. Neuverfahren ab 1.9.2009 (dazu): Im Ergebnis gilt das Gleiche (dazu). 2. Was ist darzulegen (Verfahrensstoff)? a. Bei Anfechtungsklagen (dazu): (a) Vermutungen der Vaterschaft (dazu) sind zu widerlegen. (b) Ansonsten: (ba) Gesetzeslage: (baa) Ab 1.9.2009 (dazu): Hier gilt die mit § 640d I ZPO sachgleiche Vorschrift des § 177 I FamFG (dazu). (bab) Bisher: "Ist die Vaterschaft angefochten, so kann das Gericht gegen den Widerspruch des Anfechtenden Tatsachen, die von den Parteien nicht vorgebracht sind, nur insoweit berücksichtigen, als sie geeignet sind, der Anfechtung [...]
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