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Vorzeitiger Zugewinnausgleich

(Gü/126)
Autor: Brückel

(>Regulärer Zugewinnausgleich /  >Verfahrenswert)

Bei Lebenspartnerschaft:

Wie bei Ehe (§ 6 LPartG >Text). Die Vorschriften waren auch schon nach altem Recht (vor 2005) analog anwendbar, vgl. Rieger FamRZ 2001,1502.

Kommt ein vorzeitiger Ausgleich des Zugewinns in Betracht?

-Zweck und Folgen: >Dazu

-Besteht ein Anspruch?

-Ab 1.9.2009 (dazu): >Dazu

-Im deutsch-französischen Wahlgüterstand (dazu): Hier gilt Art.18 des Abkommens

(Text).

-Wie wäre er geltend zu machen?

-Ab 1.9.2009 (dazu):

-Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft (§ 1386 BGB)

-Gleichzeitiger Antrag auf Ausgleich des Zugewinns (§ 1385 BGB)

-Stichtag für das Endvermögen: >Dazu

-Arrest: >Dazu

Welche Folgen hätte ein vorzeitiger Zugewinnausgleich?

-Grundsätze: >Dazu

-Versorgungsausgleich? Wenn auf den vorzeitigen Ausgleich gezahlt wurde, ist eine

Rückabwicklung über einen späteren Versorgungsausgleich ausgeschlossen (dazu).