Vorzeitiger Zugewinnausgleich
(>Regulärer Zugewinnausgleich / >Verfahrenswert)
Bei Lebenspartnerschaft:
Wie bei Ehe (§ 6 LPartG >Text). Die Vorschriften waren auch schon nach altem Recht (vor 2005) analog anwendbar, vgl. Rieger FamRZ 2001,1502.
Kommt ein vorzeitiger Ausgleich des Zugewinns in Betracht?
-Zweck und Folgen: >Dazu
-Besteht ein Anspruch?
-Im deutsch-französischen Wahlgüterstand (dazu): Hier gilt Art.18 des Abkommens
(Text).
-Wie wäre er geltend zu machen?
-Ab 1.9.2009 (dazu):
-Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft (§ 1386 BGB)
-Gleichzeitiger Antrag auf Ausgleich des Zugewinns (§ 1385 BGB)
-Stichtag für das Endvermögen: >Dazu
-Arrest: >Dazu
Welche Folgen hätte ein vorzeitiger Zugewinnausgleich?
-Grundsätze: >Dazu
-Versorgungsausgleich? Wenn auf den vorzeitigen Ausgleich gezahlt wurde, ist eine
Rückabwicklung über einen späteren Versorgungsausgleich ausgeschlossen (dazu).