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Nur für Altverfahren (dazu) (-->Neues Recht) 1. Im Scheidungsverbund? a. Sind Verbundanträge auf vorzeitigen Ausgleich zulässig? (a) Grundsätze: (aa) Folgesache (dazu)? Ein Vorgehen im Eheverbund kommt nicht in Betracht, da hier ja gerade ein Ausgleich unabhängig von einer Scheidung (dazu) angestrebt wird, KG FamRZ 2001,166. (ab) Verbindung? Eine Verbindung mit der Ehesache ist nicht zulässig, KG FamRZ 2001,166. (b) Wenn der Verbund gewählt wurde: Eine (unzulässige) Folgesache Gü kann in eine Klage nach §§ 1385 ff BGB (s.u.) umgestellt werden und scheidet dann aus dem Verbund aus, OLG Düsseldorf FamRZ 2002,1572 = DRsp 2004/15026 LS. Eine solche Klageänderung ist nach allgemeinen Regeln (dazu) zulässig, OLG Düsseldorf FamRZ 2003,388. b. Welche Alternative käme im Verbund in Betracht? Ggf. kann der dortige (dazu) Stichtag durch einen verfrühten Antrag auf Scheidung vorverlegt werden (dazu). 2. Welche (isolierte) Klage wäre zu erheben? a. Gesetzeslage: "Mit der [...]
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