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Ist der Regel-Versorgungsausgleich unzweckmäßig (§ 1587b IV BGB)?

(VA/106)
Autor: Brückel

Altes Recht (dazu)

Gesetzeslage:

"Würde sich die Übertragung oder Begründung von Rentenanwartschaften in den gesetzlichen Rentenversicherungen voraussichtlich nicht zugunsten des Berechtigten auswirken oder wäre der Versorgungsausgleich in dieser Form nach den Umständen des Falles unwirtschaftlich, soll das Familiengericht den Ausgleich auf Antrag einer Partei in anderer Weise regeln .." (§ 1587b IV BGB).

Liegt Unwirtschaftlichkeit pp. vor?

(>Neuverfahren ab 1.9.2009)

-Grundsätze: >Dazu  

-Liegt speziell Zweckverfehlung vor?

-Zweifels-Fälle  

-Wartezeit-Berechnung

Wenn ja: >Auswirkungen

Wenn sich ein Bagatell-Ausgleichsbetrag ergibt:

(>Neuverfahren ab 1.9.2009)

-Der Ausschluss nach § 3c VAHRG a.F. wurde aufgehoben, vgl. Scholz/Stein M R.20.

-Ausschluss nach § 1587c Nr.1 BGB? >Dazu