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Im Trend liegen Reisen, bei denen das Reiseziel unter Benutzung verschiedener Verkehrsmittel erreicht wird. Im Mittelpunkt der Diskussion im AK stand die Frage einer Verantwortlichkeit für Annullierungen und Verspätungen des Zubringers. Multimodalität und Intermodalität sind in aller Munde. Beliebte Varianten sind Buchungskonstellationen wie mit dem „Zug zum Flug“ oder mit dem „Zug zum Schiff“. Hierbei ergeben sich seit Jahren zahlreiche Rechtsfragen nicht nur im Pauschalreiserecht, sondern auch bei Flugbeförderungen ohne weitere Reiseleistungen. Der AK beleuchtete das Spektrum der multimodalen Angebote in Europa unter Berücksichtigung der bestehenden EU-Verordnungen über die Rechte der Fahrgäste im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Luftverkehr. Gemeinsamkeiten und Unterschiede wurden beleuchtet und bestehende Fahrgastrechte miteinander verglichen. Zudem wurden Lösungen für mögliche Ansprüche bei multimodalen Reisen erarbeitet. Die EU-Kommission will den Vergleich und das [...]
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