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Übermüdung kann Auswirkungen auf den Haftpflichtversicherungsschutz haben über die §§ 23, 26 VVG (Gefahrerhöhung). Bei ständiger Übermüdung des Fahrers ist Gefahrerhöhung bejaht worden. § 26 Abs. 2 VVG und die darin angegebene Monatsfrist zur Erhaltung des Versicherungsschutzes ist zu beachten. Grobe Fahrlässigkeit gem. § 81 Abs. 2 VVG wird dann bejaht, wenn feststeht, dass sich der Fahrer bewusst über von ihm erkannte deutliche Anzeichen einer Übermüdung hinweggesetzt hat. (BGH, Urt. v. 21.03.2007 – I ZR 166/04, NJW-RR 2007, 1630, 1632; BGH, Urt. v. 05.02.1974 – VI ZR 52/72, VersR 1974, 593 f.; OLG Koblenz, Urt.v. 11.01. 2007 – 10 U 949/06, VersR 2007, 365 f.). Der BGH hat in seinem Urteil vom 21.03.2007 klargestellt, dass es – entgegen der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte – keinen allgemeinen Erfahrungssatz gibt, wonach dem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Anzeichen einer Übermüdung vorausgehen, da es sich hierbei um einen individuellen [...]
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