Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einführung

Eine echte Ermüdung kann zur Nichteignung i.S.d. § 2 FeV führen. Wer die Ermüdung erkennt, hat das Führen des Fahrzeugs zu unterlassen,bei hoheitlicher Fahrt besteht eine diesbezügliche Amtspflicht. Nur wer erkennt oder erkennen kann, dass Übermüdung droht oder eingetreten ist, kann handeln. Die Rechtsprechung hat ihre Einstellung gewandelt. Zurzeit geht die überwiegende Rechtsprechung davon aus, dass dem Einschlafen am Steuer, auch in Form des Sekundenschlafs regelmäßig vom Kraftfahrer bemerkbare Anzeichen vorausgehen. Ohne Alkohol-, Narkotika- oder Medikamenteneinwirkung kann auch bei Herzleistungsschwäche, Hypertonie und Infekten bis auf Narkolepsie kein gesunder und ausgeruhter Mensch unbemerkt einschlafen (OLG Frankfurt, Urt. v. 26.05.1992 – 8 U 184/91, NZV 1993, 32; OLG Hamm, Urt. v. 05.11.1997 – 20 U 99/97, NZV 1998, 210; einschränkend Böche, ZVS 70, 104). Diese Schlafzustände sind Folge pathologischer Zustände, häufig auf Krankheitsursachen [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen