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Dieses Verfahren ähnelt dem Spiegelmessverfahren. Auch hier wird auf einer genau ausgemessenen Strecke durch zwei Beamte mittels Stoppuhren die Zeit gemessen und nach der Geschwindigkeitsformel Weg / Zeit die Geschwindigkeit errechnet. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass am Beginn der Messstrecke keine technische Einrichtung, der Winkelspiegel, den Beginn der Messung signalisiert, sondern ein dritter Polizeibeamter dort postiert ist. Dieser steht mit den Messbeamten im ständigen Funkkontakt und gibt durch möglichst gleichmäßiges Herunterzählen von 3 über 2 auf 1 zu Stopp den Zeitpunkt des Startens der Stoppuhren. Das Kommando „Stopp” soll in dem Augenblick erfolgen, in dem das zu messende Fahrzeug die Messlinie (gedacht oder markiert) überfährt, und entspricht damit dem Dunkelblitz des Spiegelmessverfahrens. Durchgegeben werden anschließend über Funk die Identifizierungsmerkmale des Kraftfahrzeugs (Typ, Farbe, Kennzeichen), so dass das Messverfahren auch [...]
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