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Fahrtenschreiber sind technische Einrichtungen in einem Kraftfahrzeug, die bestimmte Bewegungsabläufe, Betriebszustände und Bedienungsvorgänge aufzeichnen. Es sind gem. § 1 Eichgesetz eichfähige Geräte. Diagrammscheiben sind technische Aufzeichnungen, die Beweisqualität haben. Unfallerschütterungen können sich auf die Schreibstifte und damit auf die protokollierte Geschwindigkeit auswirken (Sachverständigenfrage). In Deutschland (sowie in den übrigen EU-Ländern) müssen Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Kfz zur Beförderung von mehr als acht Fahrgästen mit einem EG-Kontrollgerät ausgerüstet sein (EGVO 3821/85). Gemäß EG-Verordnung 3821/85, Art. 14 hat der Unternehmer die Diagrammscheiben ein Jahr lang gut geordnet, d.h. zeitlich chronologisch aufzubewahren. § 57a StVZO über Fahrtenschreiber gilt nur für Fahrzeuge, die nicht der EU-Verordnung unterliegen. Bei einem Verstoß gegen die Aufbewahrungsfrist durch [...]
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