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Im Abschnitt VIII.4. der Kfz-Reparaturbedingungen ist die Abwicklung der Sachmängelansprüche umfassend geregelt. Der Kunde hat die Ansprüche beim Auftragnehmer geltend zu machen. Die Werkstatt/das Autohaus hat dem Kunden eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen, wenn die Mängel mündlich angezeigt wurden, wie dies üblich ist. Ein Muster Bestätigung der Mängelanzeige finden Sie hier. Wird das Fahrzeug wegen des Sachmangels be triebsunfähig, kann sich der Kunde mit vorheriger Zustimmung des Unternehmers (Werkstatt/Autohaus) an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Kunde in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Kunden entstandenen und nachgewiesenen Reparaturkosten [...]
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