Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Die Bezifferung des Fahrzeugschadens ist bei Inanspruchnahme der für das Unfallfahrzeug bestehenden Vollkasko-Versicherung unter Anrechnung der Beträge vorzunehmen, die die Kaskoversicherung auf den Fahrzeugschaden leistet. Die Anrechnungsverpflichtung ergibt sich aus § 86 Abs 1 VVG. Der Schadensersatzanspruch des Mandanten geht im Umfang der geleisteten Kaskoentschädigung auf den Kaskoversicherer über. Beträge, die die Kaskoversicherung nicht übernimmt, können voll gegenüber dem Haftpflichtversicherer ersetzt verlangt werden. Dies gilt auch für Selbstbehalt, Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten und etwaige Abzüge „neu für alt“. Besteht eine Mithaftung des Mandanten, können diese Abzüge aufgrund des sogenannten Quotenvorrechts bis zu dem sich entsprechend der Quote ergebenden Fahrzeugschadensteilbetrag gegenüber der Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden (siehe hierzu Teil 3.1.8.7). Bei Fahrzeugen, die noch innerhalb des zweiten Zulassungsjahres beschädigt [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen