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Besonderheiten gelten jedoch wieder für das Verfahren, mit dem die Ansprüche beim Fonds geltend zu machen sind. Da die Aufgaben des Fonds durch den Verein Verkehrsopferhilfe wahrgenommen werden, sind die Ansprüche dort anzumelden. Verkehrsopferhilfe e.V. Wilhelmstr. 43/43G 10117 Berlin Tel.: 030 20205858 Fax: 030 20205722 E-Mail: voh@verkehrsopferhilfe.de www.verkehrsopferhilfe.de Der Verein überträgt die Bearbeitung einem Haftpflichtversicherer, der befugt ist, Schäden bis zur Höhe von 30.000 € zu regulieren. Wird diese Grenze überschritten oder über Grund oder Höhe der Entschädigung keine Einigung erzielt, legt die Haftpflichtversicherung den Vorgang der Regulierungskommission vor, die dem Geschädigten und Verein einen schriftlich zu begründenden Vorschlag über die Entschädigung macht, also die Funktion einer Schiedsstelle wahrnimmt. Wichtig ist, dass gem. § 9 der Verordnung über den Entschädigungsfonds eine Klage erst dann erhoben werden kann, wenn dieses [...]
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