Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Keine einheitliche Berechnungsmethode

Umstritten ist nach wie vor die Methode, nach der der merkantile Minderwert zu bemessen ist. Der BGH hat sich lediglich zur Brauchbarkeit der verschiedenen, nachfolgend aufgeführten Bemessungsmethoden geäußert, ohne sich dabei auf eine bestimmte festzulegen. Hierfür dürfte letztlich auch der von der obergerichtlichen Rechtsprechung bestätigte Grundsatz maßgebend sein, dass die Ermittlung der Wertminderung im Einzelfall nach der freien tatrichterlichen Überzeugung unter Berücksichtigung sämtlicher für den Verkaufswert maßgeblicher Kriterien vorgenommen werden muss (OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.12.1980 – 10 U 106/80, VersR 1981, 886). Somit wird der Schätzung durch einen Sachverständigen der Vorzug gegenüber tabellarischen Berechnungsmethoden zu geben sein (OLG Köln, Urt. v. 05.06.1992 – 19 U 253/91, VersR 1992, 973; OLG Hamm, Urt. v. 14.07.1986 – 13 U 283/ 85, DAR 1987, 83). Mit dieser Einschränkung haben daher die nachfolgend in Grundzügen geschilderten [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen