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Die Berechnung des Fahrzeugschadens ist vorstehend unter Haftpflichtgesichtspunkten dargestellt worden. Eine demgegenüber für den Mandanten günstigere Berechnung bzw. ein höherer Ersatzanspruch kann sich, wenn auch in seltenen Fällen, dann ergeben, wenn eine Vollkaskoversicherung besteht. Eine Neupreisentschädigung sehen die Musterbedingungen der AKB (A.2.5.1 AKB) generell nicht mehr vor. In den Musterbedingungen AKB – Stand 2021 heißt es wie folgt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? Nachfolgende Entschädigungsregeln gelten bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs. Sie gelten entsprechend auch für mitversicherte Teile, soweit nichts anderes geregelt ist. A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert A.2.5.1.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr [...]
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