Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Die durch die Rechtsprechung des BGH eröffnete Möglichkeit, den Fahrzeugschaden abweichend von seiner tatsächlichen Behebung zu berechnen, stellt sich die Frage, ob der Geschädigte von der einen auf die andere Berechnungsweise übergehen kann. Der BGH hat für den Fall entschieden, dass der Geschädigte, der zunächst seinen Fahrzeugschaden auf der Grundlage des vom Sachverständigen ermittelten Wiederbeschaffungsaufwands abrechnet, anschließend die höheren Kosten einer tatsächlich durchgeführten Reparatur geltend machen kann (BGH, Urt. v. 17.10.2006 – VI ZR 249/05, NJW 2007, 67; BGH, Urt. v. 18.10.2011 – VI ZR 17/11, DAR 2012, 203; OLG Celle, Urt. v. 28.03.2006 – 14 U 200/05, OLGR 2006, 482). Eine Bindung des Geschädigten an die Schadensabrechnung auf Basis einer Ersatzbeschaffung kann nicht damit begründet werden, der Ersatzanspruch des Geschädigten sei mit der Zahlung des zunächst auf der Basis fiktiver Abrechnung geforderten Betrags erfüllt, so dass [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen