Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Der zuvor für den Fall einer vollen Haftung des Unfallgegners festgestellte Schadensersatzanspruch kürzt sich bei einer Mithaftung des Getöteten auf die entsprechende Quote. Im zuvor dargestellten Fall der allein hinterbliebenen Witwe ist bei einer Mithaftung von 50 % der dort festgestellte Schadensbetrag von 1.691,50 € somit auf 845,75 € vermindert. Das bietet keine Schwierigkeit; solche ergeben sich jedoch dann, wenn die Hinterbliebenen anrechenbare eigene Einkünfte oder eine Sozialversicherungsrente erhalten. Nach der dargestellten Berechnung ist der durch die Rente nicht gedeckte Schadensbetrag des Hinterbliebenen mit der Quote zu multiplizieren; ebenso der Leistungsbetrag des Sozialversicherungsträgers. Beide zusammen müssen wiederum den Schadensbetrag ergeben, siehe Teil 9.1.9.11. Erhält im Beispielsfall die allein hinterbliebene Ehefrau eine Witwenrente von 1000 €, sind vom Schadensbetrag von 1.691,50 € nicht gedeckt 691,50 €. Bei einer Haftungsquote von 50 % [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen