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Ständiger Streitpunkt bei Auffahrserien ist, ob das zweite Fahrzeug noch hinter dem in der Frontposition befindlichen Wagen zum Anhalten gekommen ist und erst durch das ihm folgende dritte Fahrzeug auf das Frontfahrzeug aufgefahren war. Der Fahrer des ihm nachfolgenden dritten Fahrzeugs wendet dies ebenso regelmäßig ein und macht geltend, ihm sei hierdurch der Bremsweg verkürzt worden (siehe LG Hanau, Urt. v. 16.12.2005 – 2 S 236/05, DAR 2006, 330). Für die hier besprochene Ausgangssituation ist diese Frage grundsätzlich unbeachtlich, jedenfalls soweit es die Ansprüche des Mandanten auf Ersatz seines materiellen Schadens (und nunmehr auch seines immateriellen Schadens – siehe nachfolgenden Teil) betrifft. Der Schaden am Fahrzeug des Mandanten ist jedenfalls vom Wagen des ersten Hintermannes verursacht worden, gleichgültig, ob dieser zuerst aufgefahren oder dann erst aufgeschoben worden ist. Es liegt auf der Hand, dass dies beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs geschehen ist, [...]
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