Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Schließlich stellt die Lieferung einer anderen als der bestellten Sache (aliud-Lieferung) oder die Zuweniglieferung nach § 434 Abs. 3 BGB einen Sachmangel dar. Um eine andere Sache handelt es sich z.B. dann, wenn ein anderes als das bestellte Modell oder ein Kombi statt der bestellten Limousine geliefert wird.1) Reinking/Eggert, Rdnr. 222. Praktisch ist auch diese Mängelkategorie nicht von großer Bedeutung. 1) Reinking/Eggert, Rdnr. [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen