Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wenn nur das amtliche Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs bekannt ist, können Halter und auch die Pflichtversicherung des Fahrzeugs bei der Polizei erfragt werden, sofern diese den Unfall bei Personenschaden aufgenommen hat. Darüber hinaus können beide Angaben auch bei folgender Registrierungsstelle erfragt werden: Service d'Immatriculation des Vehicules Station de Contrôle Technique à Sandweiler 11, route de Luxembourg 5230 Sandweiler Luxemburg Tel.: +35 2 3572141 Oder: Fonds de Garantie Automobile B.P. 448, L-2014 Luxembourg Luxemburg Tel.: +35 2 [...]
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