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Auch in Luxemburg hat der Europäische Unfallbericht für die Regulierung der Ersatzansprüche große Bedeutung. Der Bericht wird praktisch stets bei allen Unfällen erstellt, in denen kein Personenschaden eingetreten ist, und wird von den beteiligten Versicherern der Regulierung zugrunde gelegt. Ein Haftungsnachweis aufgrund polizeilicher Ermittlungen wird sich nur dann führen lassen, wenn beim Unfall Personen verletzt worden sind; in anderen Fällen nimmt die Polizei grundsätzlich den Unfall nicht auf, außer der Schädiger verweigert die Angaben zu seiner Person. Soweit Zeugen vorhanden sind, gelten diese als wesentliches [...]
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