Ist nur das amtliche Kennzeichen des schädigenden Fahrzeugs bekannt, bestehen zwei Möglichkeiten, den Halter sowie den Haftpflichtversicherer zu ermitteln: Der einfachste Weg ist inzwischen wohl eine Anfrage über das Deutsche Grüne-Karte-Büro, welches über das Griechische Korrespondenzbüro eine Anfrage beim Verband der griechischen Haftpflichtversicherer halten kann, bei dem neben den Daten des Halters auch die des Pflichtversicherers verfügbar sind. – Als zweiter Weg bietet sich eine Anfrage beim Griechischen Verkehrsministerium an, hier kann man allerdings nur Namen und Anschrift des Halters erfahren. Die Anschrift lautet: Ypourgion metaforon & Epikinonion Odikis kykloforias & metaforon Anastaseos 2 & Tsigante Holargos Attikis Griechenland Tel.: +30 210 3327490 Solche Auskünfte erteilt auch die Auskunftsstelle, die dem Handelsministerium (Epikouriko Kefaleo) untersteht und mit dem Präsidialdekret 10/2003 gegründet worden [...]