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Schwierigkeiten gibt es oft bei der Frage der Erstattungsfähigkeit einer merkantilen Wertminderung. Die französischen Versicherungsgesellschaften und auch einige Gerichte in vergangener Zeit gingen davon aus, dass eine Reparatur heutzutage nicht zu einer Wertminderung, sondern vielmehr zu einer Wertverbesserung führt. Eine Ausnahme von der vorgeblich fehlenden Erstattungsfähigkeit wurde allenfalls dann angenommen, wenn es sich um schwere Schäden und um fabrikneue Fahrzeuge bzw. Fahrzeuge mit niedrigerer Laufleistung handelte. Die Schadensposition der merkantilen Wertminderung wird indes auch nach französischem Recht als Position dépréciation du véhicule ersetzt. Bei rechtsschutzversicherten Geschädigten lohnt sich indes auch diese Schadensposition geltend zu machen und notfalls gerichtlich einzuklagen, nachdem mit einer entsprechenden Argumentation auch insoweit Erfolgsaussichten bestehen [...]
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