Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Das BVerfG hat im Dezember 2018 klargestellt, dass ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nur dann vorliegt, wenn 1. die Erfassung und der Abgleich eines Kraftfahrzeugkennzeichens kombiniert werden, 2. sich das behördliche Interesse an den betroffenen Daten spezifisch verdichtet hat, indem diese Daten für die Behörde verfügbar sind, und 3. die Kontrolle, also das Erfassen und Abgleichen, nicht an risikobehaftetes Tun anknüpft. Keine der drei Voraussetzungen für einen Grundrechtseingriff liegen hier vor: 1. Die Kraftfahrzeugkennzeichen werden nur dann – und auch nur am Ende der Messtrecke – in verwertbarer Form erfasst, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung nachgewiesen ist, 2. die Kraftfahrzeugkennzeichen sind also erst dann verfügbar, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt und 3. die Kontrolle knüpft an risikobehaftetes Tun – einer der Hauptunfallursachen schlechthin – an – der überhöhten [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen