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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen veröffentlichte im Februar 2019 eine Pressemitteilung und forderte das niedersächsische Innenministerium auf, die Anlage zur abschnittsweisen Geschwindigkeitsüberwachung, die sogenannte „Section Control“, auf der B 6 sofort stillzulegen. Grund dafür seien die am Vortag veröffentlichten Beschlüsse des BVerfG zum Kennzeichenlesegerät. Das Gericht hat darin seine Rechtsansicht ausdrücklich geändert und entschieden, dass die ausnahmslose Erfassung aller Autokennzeichen zu Kontrollzwecken stets eine Datenerhebung und damit einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen darstelle (vgl. oben). Erst das neue Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, das derzeit im niedersächsischen Landtag beraten wird, sähe eine ausdrückliche Rechtsgrundlage in § 32 Abs. 6 für die Datenverarbeitung im Rahmen der Abschnittskontrolle zur Geschwindigkeitsüberwachung vor. Verabschiede der Landtag [...]
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