Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Der Ordnungspflichtige hat die durch die rechtmäßige Abschleppmaßnahme entstandenen Kosten zu erstatten und hierfür Verwaltungsgebühren zu entrichten. Die Rechtmäßigkeit des Kosten- und Gebührenbescheids hängt somit von der Rechtmäßigkeit der Anordnung der Abschleppmaßnahme ab. Die Heranziehung zu den Kosten einer Abschleppmaßnahme kann sowohl gegenüber dem Halter als auch gegenüber dem Fahrer erfolgen. Wurde das Abschleppunternehmen zu Recht mit dem Abschleppauftrag betraut, entfernt der Betroffene sein Kfz aber vor dem eigentlichen Abschleppvorgang, sind die Kosten der Leerfahrt des Abschleppunternehmens erstattungsfähig. Gegen den Gleichheitssatz verstößt nicht, dass für „abgebrochene“ Abschleppmaßnahmen und sogenannte Leerfahrten die gleiche Regelgebühr wie für „normale“ Abschleppmaßnahmen erhoben [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen