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Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h innerorts bzw. 40 km/h außerorts müssen Sie mit der Verhängung eines Fahrverbots rechnen, weil die Behörde von vorsätzlichem Handeln ausgeht. Ein solches droht Ihnen auch, wenn bei Ihnen innerhalb des letzten Jahres bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h rechtskräftig zu Buche steht. Für die Berechnung der Jahresfrist ist die Rechtskraft der ersten Ordnungswidrigkeit entscheidend. Nicht zuletzt kann der Sachbearbeiter ein Fahrverbot bei „Beharrlichkeit“ verhängen, wenn erhöhte Geldbußen in der Vergangenheit keine Wirkung gezeigt [...]
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