Sie können „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ beantragen. Hierfür bestehen sehr kurze Fristen und eine doppelte Hürde: Der Antrag ist innerhalb von einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen; gleichzeitig ist auch das versäumte Rechtsmittel nachzuholen, also z.B. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Mehr dazu in Kapitel 2.A.8.5 (Auswirkungen auf Verfolgungsverjährung), sowie Lösung 2 zu Mandatssituation 5.1, insbesondere Muster [...]