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Verwarnungsgelder sind Geldsanktionen zwischen 10 € und 55 € für Verstöße, die i.d.R. von Polizeibeamten oder auch durch Mitarbeiter der Ordnungsämter ermittelt und angezeigt werden. Die Bußgeldstelle hört den Betroffenen an und bietet diesem die Zahlung eines Verwarnungsgeldes innerhalb kurzer Frist an. Ist dieser einverstanden und zahlt freiwillig, ist das Verfahren damit beendet. Eine Rückzahlung ist dann aber im Gegensatz zur irrtümlichen Zahlung im Bußgeldverfahren ausgeschlossen. Nimmt der Betroffene das Angebot zur Zahlung eines Verwarnungsgeldes nicht an, ergeht ein Bußgeldbescheid. Mehr dazu in Kapitel [...]
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