- 1. Überblick
- 2. Führen eines Kraftfahrzeugs
- 3. Öffentliche Verkehrsfläche
- 4. Berauschende Mittel
- 5. Wirkung des berauschenden Mittels
- 6. Rechtliche Situation des Betroffenen bei der Polizeikontrolle
- 7. Ausnahme für Arzneimitteleinnahme
- 8. Fahrlässigkeit und Vorsatz
- 9. Konkurrenzen
- 10. Geldbuße und Fahrverbot
- 11. Verjährung
Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG verjähren im Fall vorsätzlicher Begehung nach zwei Jahren, im Fall fahrlässiger Begehung nach einem Jahr. Die kurze Verjährungsfrist des § 26 Abs. 3 StVG (drei Monate) gilt [...]
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