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Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den Anspruch meines Mandanten auf Ersatz des Nutzungsausfalls wenden Sie ein, dass hier auf Gutachtenbasis abgerechnet wurde und deshalb davon auszugehen sei, dass ein reparaturbedingter Nutzungsausfall nicht eingetreten sei. Sie übersehen dabei, dass der Anspruch wegen Nutzungsentgangs lediglich voraussetzt, dass die Reparatur wirklich ausgeführt wurde (vgl. BGH, NJW 1992, 1618; OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.04.2005 – I-1 U 210/04, DAR 2006, 269; Palandt/Grüneberg, 79. Aufl., § 249 Rdnr. 37, 41). Siehe auch: Wolff, Anforderungen an die Nutzungsausfallentschädigung, NJW-Spezial 2019, 393 ff. Die Reparatur wurde in Eigenregie durchgeführt. Die Reparatur muss durch den Geschädigten nachgewiesen werden. Für die Dauer des geltend gemachten Nutzungsausfalls wurde entsprechend ständiger Rechtsprechung die im Gutachten [...]
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