Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der erheblichen Unfallschäden am Fahrzeug meines Mandanten war ihm wegen der zu erwartenden hohen Reparaturkosten im Verhältnis zum Zeitwert eine hinreichende Prüfungs- und Überlegungsfrist zuzubilligen für die Entscheidung, ob eine Instandsetzung überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist. Dazu musste er zunächst die Erstellung des Sachverständigengutachtens abwarten. Der zu diesem Zeitraum sich realisierende Nutzungsausfall ist ebenso erstattungsfähig wie jener für den daran anschließenden, in dem sich mein Mandant überlegte, ob er reparieren lassen will oder einen Ersatzwagen beschafft (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.05.2019 – I-1 U 115/18, VersR 2019, 1237). Der Nutzungsausfall beschränkt sich mithin nicht allein auf die Zeit der reinen Reparatur bzw. Ersatzwagenbeschaffung. Ein Zeitraum von acht Tagen ist [...]