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Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant hat den Nutzungsausfall seines betrieblich genutzten Fahrzeugs durch die auf die Reparaturzeit entfallenden Vorhaltekosten für das eingesetzte Reservefahrzeug beziffert und nachgewiesen. Nutzungsausfall ist auch für ein gewerblich genutztes Fahrzeug zu erstatten, wenn dieses nicht unmittelbar zur Gewinnerzielung, sondern als Verkehrsmittel eingesetzt wird, mit dessen Hilfe Orte erreicht werden, an denen ein Gewinn zu erwirtschaften ist (OLG Zweibrücken, Urt. v. 11.06.2014 – 1 U 157/13, zfs 2015, 141). Dagegen kann nicht eingewendet werden, dass der Ausfall des beschädigten Fahrzeugs durch den Einsatz einer allgemeinen Betriebsreserve aufgefangen wurde. Dass ein Reservefahrzeug eigens für fremdverschuldete Unfälle bereitgehalten wird, ist nicht erforderlich, da dies betriebswirtschaftlich völlig praxisfremd wäre [...]
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