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Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant hat Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung, obwohl für ihn infolge der erlittenen Unfallverletzungen keine Nutzungsmöglichkeit bestand. Der Nutzungsausfall ist auch dann zu ersetzen, wenn wie in diesem Fall das beschädigte Fahrzeug von Familienangehörigen oder anderen Personen benutzt worden wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.05.2011 – I-1 U 220/10, VersR 2011, 120; AG Leverkusen, Urt. v. 14.07.2015 – 24 C 585/14, SP 2015, 48). Siehe auch: Für den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung wegen unfallbedingter Beschädigung eines Kraftfahrzeugs ist es grundsätzlich unschädlich, wenn dem Geschädigten von Dritten, insbesondere Familienmitgliedern, unentgeltlich ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wird (OLG Saarbrücken, Urt. v. 01.06.2017 – 4 U 33/16, DAR 2018, 29). Mit freundlichen [...]
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