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Herrn/Frau Name Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Mandant Aktenzeichen Sehr geehrte/r Herr/Frau, in vorgenannter Angelegenheit kommen wir auf den Vorgang zurück. Gegen das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts haben wir unbeschränkte Berufung eingelegt. Mit Berufungseinlegung ist das Urteil der I. Instanz noch nicht wirksam. Bitte erbringen Sie keinerlei Zahlungen und sprechen Sie in Zweifelsfällen vorsorglich unser Büro an. Ihren Rechtschutzversicherer haben wir verständigt. Sollten Sie vom Gericht Kostenrechnungen erhalten, übersenden Sie diese bitte an unser Büro. Gerichtskosten (hierzu gehören auch Auslagen für das Verfahren wie Zeugenentschädigung, Kosten für Gutachten) werden erst mit Rechtskraft fällig, § 8 GKG. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden. Mit freundlichem Gruß Rechtsanwalt Copyright Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG – [...]
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