Herrn/Frau Name Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Mandant Aktenzeichen Sehr geehrte/r Herr/Frau, Unsere Buchhaltung konnte leider den erbetenen Vorschuss Der Verteidiger hat einen Anspruch auf Vorschuss auf die Vergütung gem. § 9 RVG; der Pflichtverteidiger darf seine Tätigkeit jedoch nicht von der Zahlung eines Vorschusses seitens des Mandanten abhängig machen; zur Anrechung des Vorschusses auf den Anspruch auf Vergütung aus der Staatskasse, OLG Dresden, Urt. v. 19.02.2003 – 1 Ws 117-118/01, NStZ-RR 2003, 223. in Höhe von Betrag nicht feststellen. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie nunmehr bis spätestens Datum den Betrag – ggf. in bar, da bei Banküberweisung nicht die Sicherheit eines derartigen Gutschrifteinganges bei uns besteht – unserem Büro gutbrächten. Wir bedauern in diesem Zusammenhang den Hinweis machen zu müssen, dass wir eine Mandatsniederlegung in Erwägung zu ziehen haben, falls das Geld nicht fristgerecht hier eingegangen ist. [...]