Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Herrn/Frau Name Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Mandant Aktenzeichen Sehr geehrte/r Herr/Frau, Unsere Buchhaltung konnte leider den erbetenen Vorschuss Der Verteidiger hat einen Anspruch auf Vorschuss auf die Vergütung gem. § 9 RVG; der Pflichtverteidiger darf seine Tätigkeit jedoch nicht von der Zahlung eines Vorschusses seitens des Mandanten abhängig machen; zur Anrechung des Vorschusses auf den Anspruch auf Vergütung aus der Staatskasse, OLG Dresden, Urt. v. 19.02.2003 – 1 Ws 117-118/01, NStZ-RR 2003, 223. in Höhe von Betrag nicht feststellen. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie nunmehr bis spätestens Datum den Betrag – ggf. in bar, da bei Banküberweisung nicht die Sicherheit eines derartigen Gutschrifteinganges bei uns besteht – unserem Büro gutbrächten. Wir bedauern in diesem Zusammenhang den Hinweis machen zu müssen, dass wir eine Mandatsniederlegung in Erwägung zu ziehen haben, falls das Geld nicht fristgerecht hier eingegangen ist. [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen