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Herrn/Frau Name Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Mandant ..., Kanzleiaktenzeichen ... Sehr geehrte(r) Herr ..., meine Buchhaltung konnte leider den erbetenen Vorschuss Der Verteidiger hat einen Anspruch auf Vorschuss auf die Vergütung gem. § 9 RVG; der Pflichtverteidiger darf seine Tätigkeit jedoch nicht von der Zahlung eines Vorschusses seitens des Mandanten abhängig machen; zur Anrechung des Vorschusses auf den Anspruch auf Vergütung aus der Staatskasse, OLG Dresden, Urt. v. 19.02.2003 – 1 Ws 117-118/01, NStZ-RR 2003, 223. in Höhe von Betrag nicht feststellen. Bitte berücksichtigen Sie, dass mein Büro ausschließlich auf Honorarvorschussbasis tätig wird. Ich gehe davon aus, dass ein nicht zu vollständigen Vorschussleistungen bereiter Mandant auch nicht das Honorar am Ende der Tätigkeit zahlt. Wenn der erbetene Vorschuss nicht eingeht, so fasse ich dieses als Zeichen zur Beendigung meines Auftrages auf und werde ohne weitere Korrespondenz die entsprechenden [...]
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