An die Bußgeldbehörde … (Anschrift) Az. ... In dem Bußgeldverfahren gegen ... beantrage ich, namens und in Vollmacht des Betroffenen, das Bußgeldverfahren gegen ihn gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen. Begründung: Es mangelt an einem hinreichenden Tatverdacht gegen den Betroffenen. Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die spätere Verurteilung des Betroffenen in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln überwiegend wahrscheinlich ist (BGH, Beschl. v. 19.01.2010 – StB 27/09). Davon ist hier nicht auszugehen: Auf dem Messfoto befinden sich mehrere Fahrzeuge. Es ist zwar richtig, dass auch das Betroffenenfahrzeug darunter ist. Aber auch nach Akteneinsicht kann die Messung nicht eindeutig dem Fahrzeug des Betroffenen zugeordnet werden. Der Radarstrahl wird jedes dieser Fahrzeuge erfasst haben. Welches Fahrzeug letztlich den Messwert erzeugt hat, lässt [...]