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An die Bußgeldbehörde … (Anschrift) Az. ... In dem Bußgeldverfahren gegen ... beantrage ich, namens und in Vollmacht des Betroffenen, das Bußgeldverfahren gegen ihn gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen. Begründung: Es mangelt an einem hinreichenden Tatverdacht gegen den Betroffenen. Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die spätere Verurteilung des Betroffenen in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln überwiegend wahrscheinlich ist (BGH, Beschl. v. 19.01.2010 – StB 27/09). Davon ist hier nicht auszugehen: Das Fahrzeug des Betroffenen ist – unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht – ein Pkw, weil es nach seiner konkreten Bauart, Ausstattung und Einrichtung nur zur Beförderung von Personen und nicht zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt ist (OLG Hamm, Beschl. v. 21.09.2005 – 1 Ss OWi 402/05). Ein Foto vom Innenraum füge ich bei. [...]
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